AGB zu easyCredit-Rechnung
1) Geltungsbereich
Die AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die wir verwenden.
easyCredit-Rechnung ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2) easyCredit-Rechnung
Wir behalten uns vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem easyCredit-Rechnung-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung von easyCredit-Rechnung nicht möglich sein, behalten wir uns vor, Ihnen eine alternative Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Der Vertrag über easyCredit-Rechnung kommt zwischen Ihnen und uns zustande. Es erfolgt keine Auszahlung, sondern mit easyCredit-Rechnung entscheiden Sie sich für einen unentgeltlichen Aufschub der Zahlung des Kaufpreises. Sie müssen die Ware nicht sofort nach Erhalt bezahlen, die Zahlung ist 30 Tage nach Lieferung zum nächsten Monatsersten fällig. Das Eigentum an der Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Die bei Nutzung von easyCredit-Rechnung entstandenen Kaufpreisforderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrags von uns an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen von Ihnen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.
Abgesehen von der allgemeinen Gewerbeaufsicht unterliegen wir keiner Aufsicht durch eine Aufsichtsbehörde. Beschwerden können Sie per Brief oder Email an uns richten.
3) easyCredit-Rechnung per SEPA-Lastschrift
Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Pre- Notifikation/Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.
Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.
Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.
Sollte es mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert aus einem Umstand, den Sie nicht zu vertreten haben.
Von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechnete Kosten für eine von Ihnen verschuldete Rücklastschrift kann die TeamBank AG Ihnen gegenüber als Schaden geltend machen und ist von Ihnen zu erstatten. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der TeamBank AG ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA- Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit uns die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.